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In der Hansestadt Hamburg werden die Bodenrichtwerte jährlich mit Stichtag zum 31. Dezember ermittelt. Im gesamten Stadtgebiet ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Hamburg zuständig. Eine Veröffentlichung der Bodenrichtwerte erfolgt meist im Frühjahr des jeweiligen Jahres.
Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte erfolgt innerhalb mehrerer Kategorien. Nachfolgend werden die Kategorien Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke mit 600 m² Grundstücksgröße, Geschosswohnungsbau mit ortstypischer Geschossflächenzahl, Bürogrundstücke mit ortstypischer Geschossflächenzahl, eingeschossige Läden sowie Produktion und Logistik betrachtet. Land- und forstwirtschaftliche Flächen werden innerhalb dieser Analyse nicht berücksichtigt.
Der durchschnittliche Bodenrichtwert dieser Kategorie liegt in Hamburg bei ca. 944 €/m². Dieser Wert errechnet sich aus dem Durchschnitt der Mittelwerte aller Bezirke Hamburgs. Besonders geringe Bodenrichtwerte sind für den Bezirk Hamburg-Mitte im Stadtteil Neuwerk ausgewiesen. Der Bodenrichtwert beläuft sich hier auf lediglich 46 €/m². Der Höchstwert Hamburgs befindet sich mit 10986 €/m² im Bezirk Eimsbüttel, und wurde für den Stadtteil Rotherbaum ausgewiesen. Ebenfalls hohe Bodenrichtwerte sind für den Stadtteil Winterhude in Hamburg-Nord mit 10185 €/m² veröffentlicht. Über einer Marke von 9000 €/m² befinden sich einige Bodenrichtwertzonen der Stadtteile Harvestehude und Uhlenhorst. Neben diesen hochbewerteten Ausnahmen, sowie den niedrigsten Ausnahmen, bewegen sich die Bodenrichtwerte dieser Kategorie in Hamburg zwischen 172-5379 €/m².
Die höchsten Bodenrichtwerte für den Geschosswohnungsbau liegen für Hamburg mit 13512 €/m² im Stadtteil Winterhude. Ebenfalls mit Werten über 13000 €/m² wurden Flächen des Stadtteiles Uhlenhorst bewertet. Bodenrichtwerte über 11000 €/m² finden sich im Bezirk Eimsbüttel in den Stadtteilen Harvestehude und Rotherbaum. Der niedrigste Wert dieser Kategorie wurde für Flächen des Stadtteiles Wilhelmsburg in Hamburg-Mitte mit 396 €/m² beschlossen. Der durchschnittliche Bodenrichtwert für den Geschosswohnungsbau liegt in Hamburg bei ca. 1700 €/m². Ein Durchschnittswert unter 1000 €/m² ist in den Bezirken Harburg und Bergedorf ausgewiesen.
Bürogrundstücke liegen in Hamburg durchschnittlich bei einem Wert von 768 €/m². In den einzelnen Stadtteilen Fallen die Werte jedoch sehr unterschiedlich aus mit einer Spanne zwischen 317 und 7000€/m². Der Maximalwert von 7000 €/m² ist für Flächen des Stadtteiles Neustadt im Bezirk Hamburg-Mitte ausgewiesen. Ebenfalls hohe Werte wurden für Bereiche der Stadtteile Harvestehude und Rotherbaum im Bezirk Eimsbüttel beschlossen, welche sich auf 6666 €/m² belaufen. Mit Werten von 317 und 319 €/m² sind die schwächsten Stadtteile Allermöhe, Billwerder und Jenfeld. Der Bezirk mit den durchschnittlich kleinsten Wert ist Harburg mit 472 €/m².
Für eingeschossige Ladenflächen liegt der Hamburger Durchschnitt bei 684 €/m². Beispiellos hoch sind die Flächen in der Hamburger-Altstadt bewertet. Die Bodenrichtwerte erreichen hier den Hamburg Spitzenwert mit 36000 €/m². Auch im Stadtteil Neustadt finden sich prestigeträchtige Flächen mit einem Wert von 31000 €/m². Der nächsthöchste Wert liegt in Bergedorf und Eimsbüttel mit 3400 €/m² schon fast zehnfach geringer. Der niedrigste Bodenrichtwerte dieser Kategorie beträgt 320 €/m². Ausgewiesen ist dieser Minimalwert in achtzehn Stadtteile. Neu dieser achtzehn Stadtteile liegen im Bezirk Harburg welcher mit 472 €/m² den niedrigsten Bezirksdurchschnitt aufweist.
Die Bodenrichtwerte für Flächen mit der Nutzungsart Produktion und Logistik liegen in Hamburg zwischen 200 und 610 €/m². Der Maximalwert von 610 €/m² ist für St. Pauli ausgewiesen. Die Minimalwerte dieser Kategorie liegen in Wilhelmsburg, sowie in mehreren Stadtteilen des Bezirkes Bergedorf. Der Hamburger Durchschnitt für diese Flächen liegt bei 302 €/m².
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!