Bodenrichtwerte für Hamburg-Harburg

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Analyse der Grundstückspreise in Hamburg-Harburg

Auf einen Blick
Bundesland:
Hamburg
Stichtag:
31.12.19
Veröffentlicht:
Aktualisierung:
jährlich
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:
  • Mündlich: 25,00 € + 0,24 €/min unter 09001- 880999
  • Schriftlich: 134,00 €, jeder weitere Wert 67,00 €
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückwerte in Hamburg Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
Internet:
Webseite
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Bodenrichtwert ermitteln

Im Bezirk Harburg, als auch den zugehörigen Stadtteilen, werden die Bodenrichtwerte jährlich mit Stichtag zum 31. Dezember ermittelt. Im gesamten Stadtgebiet ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Hamburg zuständig. Eine Veröffentlichung der Bodenrichtwerte erfolgt meist im Frühjahr des jeweiligen Jahres.

Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte erfolgt innerhalb mehrerer Kategorien. Nachfolgend werden die Kategorien Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke mit 600 m² Grundstücksgröße, Geschosswohnungsbau mit ortstypischer Geschossflächenzahl, Bürogrundstücke mit ortstypischer Geschossflächenzahl, eingeschossige Läden sowie Produktion und Logistik betrachtet. Land- und forstwirtschaftliche Flächen werden innerhalb dieser Analyse nicht berücksichtigt.

Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke mit 600 m² Grundstücksgröße

Die Bodenrichtwerte im Bezirk Harburg liegen in einem Wertebereich zwischen 172 und 538 €/m². Der Durchschnittswert des Bezirkes liegt bei 365 €/m². Die Bodenrichtwertzonen mit geringster Wertigkeit liegen im Stadtteil Harburg selbst. Der Höchstwert des Bezirkes wurde für den Stadtteil Heimfeld ermittelt. Weitere Stadtteile mit Werten über 500 €/m² sind Eißendorf, Harburg, Marmstorf und Wilstorf. Unter einem Bodenrichtwert von 300 €/m² bewegen sich die Stadtteile Altenwerder, Francop, Gut Moor und Moorburg

Geschosswohnungsbau mit ortstypischer Geschossflächenzahl

Ein Bodenrichtwert unter 540 €/m² ist für diese Flächenart in den Stadtteilen Neuenfelde und Altenwerder ausgewiesen. In diesen Stadtteilen können die Werte auf bis zu 451 €/m² sinken. Neben Moorburg, mit einheitlichen Werten von 555 €/m², liegen die restlichen Stadtteile näher am Bezirksdurchschnitt von ca. 900 €/m². Die Maximalwerte des Bezirkes Harburg wurden für Bereiche des Stadtteiles Heimfeld mit 1636 €/m² beschlossen. Ebenfalls hoch sind die Maximalwerte von Eißendorf und dem Stadtteil Harburg bei über 1300 €/m².

Bürogrundstücke mit ortstypischer Geschossflächenzahl

Für Bürogrundstücke wurden im Bezirk Harburg die im Durchschnitt niedrigsten Bodenrichtwerte ausgewiesen. Höchstwerte von 1130 €/m² für Flächen der Stadtteile Heimfeld und Harburg sind klare Ausnahmen. Die Höchstwerte der restlichen Stadtteile sind mit 565 €/m² nur halb so hoch.  Der Mittelwert der Bodenrichtwerte des Bezirkes liegt bei 472 €/m².

Eingeschossige Läden

Dem Bezirk Harburg wurden in dieser Kategorie über das gesamte Stadtgebiet die niedrigsten Bodenrichtwerte zuteil. Der Bezirksdurchschnitt der Bodenrichtwerte beläuft sich auf 427 €/m². Lediglich der Stadtteil Harburg selbst überschreitet mit 1100 €/m² die Marke von 1000 €/m².  Alle anderen Stadtteile erreichen maximal Werte von 840 €/m². Die niedrigsten Werte des Bezirkes sind mit 320 €/m² in fast allen Stadtteilen anzutreffen.

Produktion und Logistik

Zwischen 220 und 320 €/m² liegen die Bodenrichtwerte dieser Kategorie für den Bezirk Harburg. Der Maximalwert ist für Zonen der Stadtteile Harburg, Heimfeld, und Neuland ausgewiesen. Die Minimalwerte wurden für Bereiche der Stadtteile Neugraben-Fischbek, Neuenfelde, Moorburg, Cranz und Francop beschlossen. Der Bezirksmittelwert liegt in dieser Kategorie bei 257 €/m².

Städte in Hamburg-Harburg

Bezirke in Hamburg-Harburg

Andere Städte in Hamburg

Hinweis

Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!