Diese Analyse beruht auf allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er wird im Zweijahresrhythmus vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und des Odenwaldkreises für die Stadt Rodgau ermittelt. Der aktuelle Hauptveranlagungszeitpunkt, auch Stichtag genannt, ist der 01.01.2022 und die Bodenrichtwerte sind somit auch bis zur Fortschreibung zum 01.01.2024 gültig. Grundlage für die Werte ist die Kaufpreissammlung im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021. Diese wird vom Gutachterausschuss begutachtet und ausgewertet. Eine Veröffentlichung der neuen Bodenrichtwerte erfolgt meist bis Mitte des Jahres. Diese hier vorgenommene Analyse der Bodenrichtwerte und deren Entwicklung in der Stadt Rodgau umfasst keine Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Sondergebiete.
Für den individuellen Wohnungsbau vorgesehene Grundstücke bewegen sich in der Stadt Rodgau, je nach deren Lagen, in einer generalisierten Spanne von 550 bis 725 Euro pro Quadratmeter. Zum letzten Stichtag 2020 ist ein deutlicher Wertanstieg der Bodenrichtwerte in Rodgau ausgewiesen worden. Damals wies der Gutachterausschuss eine generalisierte Spanne von 460 bis 650 Euro pro Quadratmeter für Wohnbauflächen in Rodgau aus.
Analog zum individuellen Wohnungsbau weisen auch die Grundstücke, die für gewerbliche Nutzung vorgesehen sind, ebenfalls einen Wertanstieg auf. Im aktuellen Beschluss wurde eine generalisierte Spanne von 170 bis 190 Euro pro Quadratmeter für gewerbliche Bauflächen deklariert. Im Vergleich zur letzten Veröffentlichung 2020 wurde ein Wertgewinn von 5 bis 15 Euro pro Quadratmeter, je nach Lage des Grundstücks, ausgewiesen.
Im Gegensatz zu vieler anderer Städten in Hessen gibt es in Rodgau keinen einzelnen Bereich oder einen bestimmten Stadtteil, der den höchsten Bodenrichtwert stellt. Stattdessen existieren zum Stichtag 01.01.2022 mehrere Bodenrichtwertzonen, welche die Obergrenze von 725 Euro pro Quadratmeter für Wohnbaufläche erreichen. Unter anderem im Stadtteil Jügesheim entlang und im Umkreis der Heinrich-Böll-Straße und in Nieder-Roden nahe der Schwalbacherbacher Straße. In Jügesheim sind die Spitzenwerte im Vergleich zum Vorjahr um 75 Euro pro Quadratmeter angestiegen, in Nieder-Roden sogar um 175 Euro pro Quadratmeter im Vergleich zu 2020.
Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.