Diese Analyse beruht auf allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.
Im Zweijahrestakt ermittelt der Gutachterausschuss für Immobilienwerte der Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und des Odenwaldkreises die aktuellen Bodenrichtwerte für die Stadt Rüsselsheim am Main. Grundlage dafür bildet ihre Kaufpreissammlung im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2021. Der Beschluss setzt den Stichtag auf den 01.01.2022 und die ermittelten Werte gelten für die Jahre 2022 und 2023. Die Bodenrichtwerte werden zum Stichtag 01.01.2024 fortgeschrieben und gemäß der Gutachterausschussverordnung spätestens ein halbes Jahr nach Ermittlung veröffentlicht.
Die generalisierten Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen liegen in Rüsselsheim in einer Spanne von 420 bis 700 € pro Quadratmeter. Dabei ist die Lage des Grundstücks entscheidender Faktor dafür, wo sich der Wert innerhalb der Spanne platziert. Zum Stichtag der letzten Erhebung lag die Spanne noch bei 360 bis 520 € pro Quadratmeter. Somit ist für die Region Rüsselsheim im Vergleich zu 2020 ein deutlicher Anstieg deklariert worden.
Gewerbliche Bauflächen liegen, wie für diese Nutzungsart typisch, preislich niedriger als Wohnbauflächen. Im aktuellen Beschluss wurden für die Stadt Rüsselsheim Bodenrichtwerte für gewerbliche Nutzung in einer Spanne von 90 bis 200 € pro Quadratmeter ausgewiesen. Analog zur Wohnbaufläche können gewerbliche Flächen ebenfalls einen Wertzuwachs, im Vergleich zu 2020, nachweisen. Dieser beläuft sich auf ca. 30 bis 40 € pro Quadratmeter.
In der Innenstadt von Rüsselsheim erreichen die Bodenrichtwerte die Obergrenze der Spanne von 700 € pro Quadratmeter für gemischte Baufläche. Die Zonen südlich des Rathauses weisen die höchsten Bodenrichtwerte der Stadt auf. Im Jahr 2020 lag der Bodenrichtwert hier noch bei 550 € pro Quadratmeter. Auch die umliegenden Zonen verzeichnen teilweise einen Wertzuwachs von über 100 € pro Quadratmeter.
Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.