Diese Analyse beruht auf allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.
Oberursel ist eine Stadt im Taunus in der Nähe von Frankfurt am Main und bekannt für ihre malerische Altstadt mit Fachwerkhäusern und engen Gassen. Die Stadt ist auch ein bedeutendes Wirtschaftszentrum mit einer Vielzahl von mittelständischen Unternehmen sowie Niederlassungen großer internationaler Konzerne. Anfang 2022 wurden von der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen gemäß der landeseigenen Gutachterausschussverordnung(GAVO) generalisierte Bodenrichtwerte für die verschiedenen Landkreise und Städte ermittelt. Diese basieren auf den Bodenrichtwerten, welche vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Oberursel (Taunus) in einer alle zwei Jahre stattfindenden Sitzung ermittelt werden. Dabei wurden zuletzt die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01. Januar 2022 ermittelt. Diese sind somit für das Jahr 2022 und 2023 gültig. Zum 01.01.2024 werden die Bodenrichtwerte dann fortgeschrieben. Der Beschluss basiert auf der Kaufpreissammlung, die den Immobilienmarkt der Stadt über den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 evaluiert.
In Oberursel im Taunus variieren die generalisierten Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen je nach Lage des Grundstücks im Bereich von 650 bis 1850 € pro Quadratmeter. Im Vergleich zum letzten Beschluss von 2020 ist ein deutlicher Anstieg der Bodenrichtwerte zu verzeichnen. Damals lag die Obergrenze der Spanne bei 1320 € pro Quadratmeter.
Grundstücke, die für gewerbliche Nutzung vorgesehen sind, liegen im Bodenrichtwert niedriger als Baulandgrundstück für Wohnflächen. Gemäß dem aktuellen Beschluss wurden für die Stadt Oberursel durchschnittliche Bodenrichtwerte für gewerbliche Nutzung im Bereich von 160 bis 500 € pro Quadratmeter festgelegt. Diese sind bis auf vereinzelte Ausnahmen identisch mit dem letzten Beschluss 2020.
Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.