Bodenrichtwerte für Steinbach (Taunus)

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Steinbach (Taunus)

Diese Analyse beruht auf allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Diese Analyse beruht auf dem Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2024, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am 23.07.2024. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Die generalisierten Bodenrichtwerte für Steinbach (Taunus) zum Stichtag 01.01.2024 zeigen die durchschnittlichen Grundstückspreise für verschiedene Nutzungsarten. Bei Wohnbauflächen blieb der Minimalwert konstant bei 630 €/m². Der Maximalwert blieb ebenfalls unverändert bei 1.220 €/m². Der durchschnittliche Bodenrichtwert reduzierte sich von 702 €/m² auf 668 €/m², ein Rückgang um 4,8%.
Wohnbauflächen €/m² 2022 2024 Änderung
Minimalwert 630 630 0%
Maximalwert 1.220 1.220 0%
Durchschnittswert 702 668 -4,8%

Gemischte Bauflächen

Bei den gemischten Bauflächen blieb der Wert konstant bei 670 €/m² für Minimal- und Maximalwert. Der Durchschnittswert blieb ebenfalls unverändert bei 670 €/m².
Gemischte Bauflächen €/m² 2022 2024 Änderung
Minimalwert 670 670 0%
Maximalwert 670 670 0%
Durchschnittswert 670 670 0%

Gewerbliche Bauflächen

Die Bodenrichtwerte für gewerbliche Bauflächen zeigen keine Veränderungen. Der Minimalwert blieb bei 250 €/m², der Maximalwert bei 300 €/m². Der Durchschnittswert blieb unverändert bei 264 €/m².
Gewerbliche Bauflächen €/m² 2022 2024 Änderung
Minimalwert 250 250 0%
Maximalwert 300 300 0%
Durchschnittswert 264 264 0%

Landwirtschaftsflächen

Bei den Landwirtschaftsflächen blieben die Werte unverändert. Der Minimalwert liegt weiterhin bei 10,00 €/m², der Maximalwert bei 10,00 €/m² und der Durchschnittswert bei 10,00 €/m².
Landwirtschaftsflächen €/m² 2022 2024 Änderung
Minimalwert 10,00 10,00 0%
Maximalwert 10,00 10,00 0%
Durchschnittswert 10,00 10,00 0%
Untersuchte Regionen:

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2024
Veröffentlicht:
1.5.2024
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises, des Main-Taunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und des Landkreises Limburg-Weilburg Berner Straße 11 65552 Limburg a. d. Lahn
Internet:
Webseite
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