Diese Analyse beruht auf allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.
Jeweils zu den geraden Jahren ermittelt der Gutachterausschuss für Immobilienwerte der Stadt Bad Homburg vor der Höhe Bodenrichtwerte für die Kreisstadt Bad Homburg vor der Höhe. Der Beschluss basiert auf ihrer Kaufpreissammlung, die den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 abdeckt. Der aktuelle Stichtag für den Beschluss ist der 01. Januar 2022, und dieser gilt auch für das Jahr 2023.
In Bad Homburg vor der Höhe variieren die generalisierten Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen im Bereich von 800 bis 2.000 € pro Quadratmeter. Die Lage des Grundstücks ist dabei der entscheidende Faktor, der bestimmt, wo sich der Wert innerhalb dieser Spanne befindet. Somit ist im Vergleich zur letzten Veröffentlichung in 2020 die Spanne um 400 € pro Quadratmeter gestiegen. 2020 lag die Obergrenze für die Stadt noch bei 1.600 € pro Quadratmeter.
Im Hinblick auf gewerbliche Bauflächen liegen die Bodenrichtwerte traditionell niedriger als bei Wohnbauflächen. Gemäß dem aktuellen Beschluss wurden für die Stadt Bad Homburg vor der Höhe generalisierte durchschnittliche Bodenrichtwerte für gewerbliche Nutzung im Bereich von 200 bis 500 € pro Quadratmeter festgelegt. Entgegen der klaren Entwicklung im Bereich der Wohnbauflächen, weisen gewerbliche Flächen im Vergleich zu 2020 nur vereinzelt einen leichten Wertzuwachs auf. Zum letzten Stichtag 2020 lag die Spanne noch bei 150 bis 450 € pro Quadratmeter.
Im Kerngebiet von Bad Homburg vor der Höhe erreichen die Bodenrichtwerte die Höhen, die die generalisierte Spanne sogar noch knapp übersteigen können. Für gemischte Baufläche wurde entlang der Louisenstraße ein Bodenrichtwert von 2100 € pro Quadratmeter ausgewiesen. Dieser ist allerdings im Vergleich zu 2020 unverändert geblieben. Auch die umliegenden Zonen sind im Wert gleich geblieben. Lediglich entlang der Straße Schöne Aussicht stiegen sie um 200 € pro Quadratmeter.
Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.