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Dietzenbach, die Kreisstadt des hessischen Landkreises Offenbach, unterliegt der Zuständigkeit des übergeordneten Gutachterausschusses für Immobilienwerte, der für die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und den Odenwaldkreis zuständig ist. Der Gutachterausschuss erstellt alle zwei Jahre, in geraden Jahren, einen Bericht über die aktuellen Bodenrichtwerte der Stadt Dietzenbach. Dieser Bericht wird üblicherweise bis spätestens Anfang August des jeweiligen Veröffentlichungsjahres online veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte liefern Informationen über den durchschnittlichen Wert von Grundstücken in verschiedenen Lagekategorien und dienen als Hilfsmittel zur Bewertung von Immobilien.
Auf Basis der Bodenrichtwerte die der Gutachterausschuss für Immobilienwerte der Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und des Odenwaldkreises für die Stadt Dietzenbach ermittelt, erstellt der zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen generalisierte Bodenrichtwerte für Grundstücke aller Nutzungsarten in der Stadt. Diese generalisierten Bodenrichtwerte werden in einer von-bis-Spanne angegeben und beinhalten sowohl den niedrigsten als auch den höchsten Bodenrichtwert der Stadt Dietzenbach. Zum Stichtag 01.01.2022 wurden von der zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen generalisierte Bodenrichtwerte in Dietzenbach von 490 bis 675 Euro pro Quadratmeter ausgewiesen. Im vorherigen Bericht mit dem Stichtag 01.01.2020 lag diese Spanne noch bei 380 bis 520 Euro pro Quadratmeter. Der höchste Bodenrichtwert von 675 Euro pro Quadratmeter, in dieser Kategorie, befindet sich im nördlichen Stadtteil Steinberg. Am Stichtag 01.01.2020 lag dieser noch bei 520 Euro pro Quadratmeter.
Die generalisierten Bodenrichtwerte für gewerbliche Bauflächen wurden von einem festen Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2020 von 135 Euro pro Quadratmeter, wie bei den Wohnbauflächen, auf eine Spanne von 155 bis 175 Euro pro Quadratmeter für den aktuellen Beschluss aus 2022 angepasst. Somit ist die Entwicklung der Bodenrichtwerte auch für diese Nutzungskategorie steigend.
Sowohl zum letzten Stichtag 01.01.2020 als auch zum aktuellen Stichtag 01.01.2022 wurden für gemischte Bauflächen keine Bodenrichtwertspannen, sondern fixe Bodenrichtwerte ausgewiesen. Im Jahre 2020 beliefen sich diese auf 420 Euro pro Quadratmeter und für den Zeitraum 2022 bis 2023 belaufen sie sich auf 550 Euro pro Quadratmeter. Damit ist für gemischte Bauflächen ähnlich wie bei den Wohnbauflächen ein Wertzuwachs im dreistelligen Bereich ausgewiesen worden. Entgegen der Wertsteigerung in allen anderen Nutzungskategorien, haben landwirtschaftliche Flächen in Dietzenbach keine Wertsteigerung erhalten und belaufen sich weiterhin auf 5,50 Euro pro Quadratmeter.
Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.