Bodenrichtwerte für Ludwigsfelde

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Analyse der Grundstückspreise in Ludwigsfelde

Auf einen Blick
Bundesland:
Brandenburg
Stichtag:
31.12.19
Veröffentlicht:
Feb 2020
Aktualisierung:
jährlich
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:
  • schriftliche amtliche Bodenrichtwertauskunft: 15 € je angefangene Viertelstunde
  • Auszug aus der Bodenrichtwertkarte (PDF-Datei): 20 bis 37 €
  • Auszug aus der Bodenrichtwertkarte (Ausdruck): 20 bis 50 €
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Teltow-Fläming Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde
Internet:
Webseite
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Bodenrichtwert ermitteln

Die Werteinschätzung des Bodens, fällt in Ludwigsfelde in die Zuständigkeit des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Teltow-Fläming. Neue Bodenrichtwerte sind im Frühjahr 2021 zu erwarten. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Bodenrichtwerte in ausgewählten Flächen um maximal 50 €/m².

Die höchsten Bodenrichtwert in Ludwigsfelde sind für gemischte Bauflächen ausgewiesen. Entlang der Potsdamer Straße zwischen Rathausstraße und dem Anton-Saefkow-Ring betragen diese 350 €/m². Weitere gemischte Bauflächen von Ludwigsfelde bewegen sich innerhalb eines Wertebereich von 150 bis 200 €/m². Außerhalb des direkten Stadtgebietes fallen die Bodenrichtwerte dieser Flächen in Kerzendorf, Jütchendorf, Schiaß und Mietgendorf auf 50 €/m² ab.

Die Wohnbauflächen von Ludwigsfelde erreichen Maximalwerte von 300 €/m² in den Wohngebieten um den Zolaring. Der Minimalwert des Stadtgebietes beträgt 170 €/m² beim Joliot-Curie-Platz, und im Bereich um das evangelische Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow. In Gröben liegen die Bodenrichtwerte mit 160 €/m² am Erlenhof etwas geringer.

Für Gewerbeflächen wurden Werte zwischen 50 und 90 €/m² ermittelt. Land- und forstwirtschaftliche Flächen werden innerhalb dieser Analyse nicht berücksichtigt.

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Hinweis

Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!