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Der Preis für eine einfache mündlich und schriftlich Auskunft richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse (GOGut). Eine Berechnung erfolgt nach dem hierfür notwendigen Zeitaufwand. Für eine angefangene halbe Stunde entstehen Gebühren zwischen 30,00 und 55,50 Euro.
Besonders hohe Bodenrichtwerte sind in Neuenstadt am Rübenberge in den Frontlagen der Marktstraße zu finden. Die hier gelegenen gemischten Bauflächen für Wohn- und Geschäftshäuser wurden mit 495 €/m² bewertet. Umschlossen wird dieser zentrale hochpreisige Bereich von den zentrumsnahe Geschäftsgebieten, die in einem Radius von 200 Metern um die Marktstraße mit 320 €/m² bewertet wurden. Weiteren gemischten Bauflächen zwischen der Wunstorfer Straße und den Bahngleisen, vom Zentrum aus gen Süden, wurden mit 110 €/m² bewertet.
Für gewerbliche Bauflächen innerhalb von Gewerbegebieten liegen die Bodenrichtwerte zwischen 30 und 50 €/m². Der obere Skalenwert ist hierbei für das Gewerbegebiet um die Siemensstraße ausgewiesen. Der untere Skalenbereich von 30 €/m² wurden dem Gewerbegebiet zwischen Wunstorfer Straße und der Dewitz-von-Woyna-Straße in der Gemarkung Poggenhagen zuteil.
Für Wohnbauflächen mit einer Nutzung für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt der Höchstwert von 235 €/m² in den Bereichen um den Wölper Ring. Die restlichen Bodenrichtwertzonen innerhalb des direkten Stadtgebietes bewegen sich in dieser Nutzungskategorie bei Werten zwischen 80 und 200 €/m². Umliegenden Gemarkungen wie Mardorf, Eilvese, Suttorf, Mariensee und Otternhagen wurden Bodenrichtwerte zwischen 110 und 150 €/m² zugewiesen. Bebaute Flächen in den Außenbereichen von Neustadt am Rübenberge bewegen sich in einem Wertebereich zwischen 38 und 100 €/m². Für Wohnbauflächen mit der Nutzungart „Mehrfamilienhäuser“ liegt der maximale Bodenrichtwert bei 195 €/m². Zu finden ist dieser Wert großflächig um die Landwehr von Zentrum gen Westen.
Die Bodenrichtwerteermittlung in Neustadt am Rübenberge fällt in den Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Hameln-Hannover. Eine solche Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt jährlich mit Stichtag zum 31. Dezember. Die aktualisierten Bodenrichtwerte sind ab dem 01. März abrufbar.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!