Diese Analyse beruht auf allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.
Henstedt-Ulzburg gehört zum Kreis Segeberg und ist derzeit die größte Gemeinde Schleswig-Holsteins. Im Allgemeinen belaufen sich die Bodenrichtwerte für Wohnbaufläche zum Stichtag 01.01.2022 in Henstedt-Ulzburg auf Werte von 220 bis 640€ pro Quadratmeter. Damit ist im Vergleich zum Beschluss aus 2020 ein großer, flächendeckender Wertanstieg für Henstedt-Ulzburg ausgewiesen worden. 2020 lagen die Bodenrichtwerte für Wohnbaufläche noch in einer Spanne von 200 bis 450 € pro Quadratmeter. Die Spanne fällt hierbei so groß aus, da die Werte zwischen den Stadtteilen stark variieren. Besonders der westliche Stadtteil Götzberg fällt dabei durch seine verhältnismäßig niedrigen Bodenrichtwerte auf. Die höchsten Bodenrichtwerte gibt es im Durchschnitt in den Stadtteilen Henstedt und Ulzburg. Stadtteile wie Ulzburg-Süd und Rhen bewegen sich durchschnittlich im mittleren Teil der angegebenen Bodenrichtwertspanne.
Gewerbeflächen wurden vom Gutachterausschuss zum Stichtag 01.01.2022 mit Bodenrichtwerten von 50 bis 72 € pro Quadratmeter bewertet. Im Vergleich zur letzten Erhebung sind diese fast gleich geblieben. Am Stichtag 01.01.2020 lag die Spanne von 50 bis 70 € pro Quadratmeter.
Die für diese Analyse verwendeten Bodenrichtwerte, sowohl für die Stadt Henstedt-Ulzburg als auch für den gesamten Kreis Segeberg, werden gemäß Gutachterausschussverordnung und §196 des Baugesetzbuches durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Segeberg festgestellt. Landwirtschaftliche und Sonderflächen wurden in dieser Bewertung der Bodenrichtwerte für die Stadt Henstedt-Ulzburg bewusst nicht berücksichtigt. Die Ermittlung neuer Bodenrichtwerte erfolgt in regelmäßigen Abständen während gerader Jahre und wurde zuletzt zum Stichtag 01. Januar 2022 durchgeführt. Die nächsten Bodenrichtwerte werden für den Stichtag 01. Januar 2024.
Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte fallen Gebühren gemäß der Gebührensatzung des jeweiligen Kreises an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 25 und 50 Euro für den ersten Bodenrichtwert. Jeder weitere Bodenrichtwert kostet weitere 3 bis 5€.