Diese Analyse beruht auf allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.
Die Stadt Elmshorn ist Teil des Kreises Pinneberg und stellt mit über 50.000 Einwohnern die am dichtesten besiedelte Gemeinde in Schleswig-Holstein dar. Die Bodenrichtwerte für den Kreis Pinneberg werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte gemäß § 196 BauGB ermittelt. Die Ermittlung erfolgt stets in den geraden Jahren und wurde zuletzt zum Stichtag 1. Januar 2022 durchgeführt. Die kommenden Bodenrichtwerte werden zum Stichtag 1. Januar 2024 ermittelt und stehen ab August 2024 zur Abfrage in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Verfügung.
Baulandgrundstücke in Elmshorn, die für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern vorgesehen sind, weisen je nach Lage des Grundstücks, zum Stichtag 1.1.2022 Bodenrichtwerte zwischen 300 und 425 € pro Quadratmeter auf. Im Vergleich zum letzten Beschluss aus 2020 lassen sich Wertsteigerungen von bis zu 125 € pro Quadratmeter erkennen. Damals lagen die Bodenrichtwerte noch bei 275 bis 300 € pro Quadratmeter.
In Elmshorn wurden Grundstücke, die für den Bau von Mehrfamilienhäusern oder mehrgeschossigen Gebäuden vorgesehen sind, nahezu durchgängig höher bewertet als Grundstücke für den individuellen Wohnungsbau. Die Bodenrichtwerte belaufen sich hier auf Werte zwischen 300 und 600 € pro Quadratmeter. Währenddessen lagen sie in 2020 noch bei 250 bis 475 € pro Quadratmeter. Die Obergrenze aus 2022 von 600 € wird dabei auch im Sanierungsgebiet ( nach § 142 BauGB) “Krückau-Vormstegen” in der Innenstadt ausgewiesen. Die Bodenrichtwerte in diesen Bereichen stellen den sanierungsunbeeinflussten Anfangswert dar.
Gewerbliche Bauflächen in Elmshorn weisen je nach Lage starke Preisschwankungen aus. Die Bodenrichtwerte für Gewerbegebiete zum Stichtag 1.1.2022 bewegen sich in einer Spanne von 70 bis 120 € pro Quadratmeter. Im Vergleich dazu lagen diese zum Stichtag 1.1.2020 noch bei 65 bis 100 € pro Quadratmeter.
Mit Ausnahme des Sanierungsgebiets in der Innenstadt werden in dieser Analyse keine Sonderflächen berücksichtigt. Ebenfalls finden land- und forstwirtschaftliche Flächen keine Berücksichtigung.
Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte fallen Gebühren gemäß der Gebührensatzung des jeweiligen Kreises an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 25 und 50 Euro für den ersten Bodenrichtwert. Jeder weitere Bodenrichtwert kostet weitere 3 bis 5€.