Bodenrichtwerte für Reiskirchen

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Reiskirchen

Diese Analyse beruht auf allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Diese Analyse beruht auf dem Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2024, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am 23.07.2024. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Die generalisierten Bodenrichtwerte für die Stadt Reiskirchen zum Stichtag 1. Januar 2024 stellen Durchschnittswerte für erschließungsbeitragsfreies baureifes Land dar. Bei den Wohnbauflächen blieben die Werte unverändert: Der Minimalwert lag weiterhin bei 65 €/m², der Maximalwert bei 200 €/m². Auch der Durchschnittswert blieb konstant.
Wohnbauflächen €/m² 2022 2024 Veränderung
Minimalwert 65 65 0%
Maximalwert 200 200 0%
Durchschnittswert 118 118 0%

Gemischte Bauflächen

Die gemischten Bauflächen zeigen ebenfalls keine Veränderung. Der Minimalwert, der Maximalwert und der Durchschnittswert blieben konstant.
Gemischte Bauflächen €/m² 2022 2024 Veränderung
Minimalwert 30 30 0%
Maximalwert 130 130 0%
Durchschnittswert 64 64 0%

Gewerbliche Bauflächen

Die gewerblichen Bauflächen verzeichneten keine Änderungen. Alle Werte blieben auf dem Niveau von 2022.
Gewerbliche Bauflächen €/m² 2022 2024 Veränderung
Minimalwert 26 26 0%
Maximalwert 70 70 0%
Durchschnittswert 56 56 0%

Landwirtschaftsflächen

Die Landwirtschaftsflächen zeigen einen leichten Rückgang der Werte. Der Minimalwert blieb unverändert, der Maximalwert blieb ebenfalls konstant. Der Durchschnittswert sank um 3,06%.
Landwirtschaftsflächen €/m² 2022 2024 Veränderung
Minimalwert 0,80 0,80 0%
Maximalwert 1,10 1,10 0%
Durchschnittswert 0,98 0,95 -3,06%
Untersuchte Regionen:

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2024
Veröffentlicht:
1.5.2024
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und des Lahn-Dill-Kreises (mit Ausnahme der Universitätsstädte Gießen und Marburg) Robert-Koch-Straße 17 35037 Marburg
Internet:
Webseite
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