Wohnbauflächen
Die generalisierten Bodenrichtwerte für Bromskirchen zum Stichtag 01.01.2024 zeigen die durchschnittlichen Grundstückswerte in verschiedenen Nutzungskategorien. Bei den Wohnbauflächen stieg der minimale Bodenrichtwert von
27 €/m² auf
45 €/m², was einer Zunahme von
66,7% entspricht. Der Maximalwert verdoppelte sich von
40 €/m² auf
80 €/m², eine Steigerung um
100,0%. Der durchschnittliche Bodenrichtwert erhöhte sich von
37 €/m² auf
57 €/m², ein Plus von
54,1%.
Wohnbauflächen €/m² |
2022 |
2024 |
Veränderung |
Minimalwert |
27 |
45 |
66,7% |
Maximalwert |
40 |
80 |
100,0% |
Durchschnittswert |
37 |
57 |
54,1% |
Gemischte Bauflächen
Im Bereich der gemischten Bauflächen stieg der minimale Bodenrichtwert von
27 €/m² auf
40 €/m², ein Zuwachs um
48,1%. Der Maximalwert erhöhte sich von
40 €/m² auf
60 €/m², was einer Steigerung von
50,0% entspricht. Der Durchschnittswert wuchs von
37 €/m² auf
54 €/m², eine Zunahme um
45,9%.
Gemischte Bauflächen €/m² |
2022 |
2024 |
Veränderung |
Minimalwert |
27 |
40 |
48,1% |
Maximalwert |
40 |
60 |
50,0% |
Durchschnittswert |
37 |
54 |
45,9% |
Gewerbliche Bauflächen
Die gewerblichen Bauflächen zeigten einen Anstieg beim minimalen Bodenrichtwert von
21 €/m² auf
26 €/m², was einer Zunahme von
23,8% entspricht. Der Maximalwert blieb unverändert bei
26 €/m². Der durchschnittliche Bodenrichtwert nahm von
22 €/m² auf
26 €/m² zu, ein Plus von
18,2%.
Gewerbliche Bauflächen €/m² |
2022 |
2024 |
Veränderung |
Minimalwert |
21 |
26 |
23,8% |
Maximalwert |
26 |
26 |
0,0% |
Durchschnittswert |
22 |
26 |
18,2% |
Landwirtschaftsflächen
Bei den Landwirtschaftsflächen blieb der minimale Bodenrichtwert stabil bei
0,80 €/m². Der Maximalwert stieg von
1,00 €/m² auf
1,60 €/m², eine Zunahme um
60,0%. Der durchschnittliche Bodenrichtwert erhöhte sich von
0,81 €/m² auf
1,13 €/m², was einem Plus von
39,5% entspricht.
Landwirtschaftsflächen €/m² |
2022 |
2024 |
Veränderung |
Minimalwert |
0,80 |
0,80 |
0,0% |
Maximalwert |
1,00 |
1,60 |
60,0% |
Durchschnittswert |
0,81 |
1,13 |
39,5% |