Bodenrichtwerte für Weilmünster

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Weilmünster

Diese Analyse beruht auf allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Diese Analyse beruht auf dem Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2024, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am 23.07.2024. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Die generalisierten Bodenrichtwerte für Weilmünster zum Stichtag 01.01.2024 basieren auf Durchschnittswerten der Gemeinde. Bei den Wohnbauflächen zeigt sich, dass der Minimalwert seit 2022 unverändert bei 30 €/m² geblieben ist. Der Maximalwert ist ebenfalls konstant bei 150 €/m². Der durchschnittliche Bodenrichtwert bleibt unverändert bei 95 €/m².
Wohnbauflächen €/m² 2022 2024 Veränderung
Minimalwert 30 30 0%
Maximalwert 150 150 0%
Durchschnittswert 95 95 0%

Gemischte Bauflächen

Die Entwicklung der gemischten Bauflächen zeigt keine Veränderungen. Der Minimalwert verbleibt bei 35 €/m², während der Maximalwert weiterhin bei 100 €/m² liegt. Auch der Durchschnittswert ist mit 59 €/m² konstant geblieben.
Gemischte Bauflächen €/m² 2022 2024 Veränderung
Minimalwert 35 35 0%
Maximalwert 100 100 0%
Durchschnittswert 59 59 0%

Gewerbliche Bauflächen

Im Bereich der gewerblichen Bauflächen sind die Werte stabil geblieben. Der Minimalwert liegt unverändert bei 20 €/m², der Maximalwert bei 45 €/m². Der Durchschnittswert beträgt weiterhin 34 €/m².
Gewerbliche Bauflächen €/m² 2022 2024 Veränderung
Minimalwert 20 20 0%
Maximalwert 45 45 0%
Durchschnittswert 34 34 0%

Landwirtschaftsflächen

Bei den Landwirtschaftsflächen bleiben die Werte stabil. Der Minimalwert bleibt unverändert bei 0,70 €/m², der Maximalwert bei 1,20 €/m². Der Durchschnittswert verzeichnet eine leichte Änderung um 3,1% von 0,98 €/m² auf 0,95 €/m².
Landwirtschaftsflächen €/m² 2022 2024 Veränderung
Minimalwert 0,70 0,70 0%
Maximalwert 1,20 1,20 0%
Durchschnittswert 0,98 0,95 -3,1%
Untersuchte Regionen:

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2024
Veröffentlicht:
1.5.2024
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises, des Main-Taunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und des Landkreises Limburg-Weilburg Berner Straße 11 65552 Limburg a. d. Lahn
Internet:
Webseite
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