Bodenrichtwerte für Waldbrunn/Westerwald

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Waldbrunn/Westerwald

Diese Analyse beruht auf allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Diese Analyse beruht auf dem Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2024, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am 23.07.2024. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Die generalisierten Bodenrichtwerte für Waldbrunn/Westerwald zum Stichtag 01.01.2024 basieren auf Durchschnittswerten der Gemeinde. Bei den Wohnbauflächen zeigt sich, dass der Minimalwert seit 2022 unverändert bei 55 €/m² geblieben ist. Der Maximalwert ist ebenfalls konstant bei 100 €/m². Der durchschnittliche Bodenrichtwert bleibt unverändert bei 77 €/m².
Wohnbauflächen €/m² 2022 2024 Veränderung
Minimalwert 55 55 0%
Maximalwert 100 100 0%
Durchschnittswert 77 77 0%

Gemischte Bauflächen

Die Werte für gemischte Bauflächen sind ebenfalls stabil geblieben. Der Minimalwert verbleibt bei 40 €/m², während der Maximalwert weiterhin bei 75 €/m² liegt. Der Durchschnittswert beträgt unverändert 56 €/m².
Gemischte Bauflächen €/m² 2022 2024 Veränderung
Minimalwert 40 40 0%
Maximalwert 75 75 0%
Durchschnittswert 56 56 0%

Gewerbliche Bauflächen

Bei den gewerblichen Bauflächen zeigt sich keine Veränderung der Werte. Der Minimalwert bleibt bei 25 €/m², der Maximalwert bei 45 €/m². Der Durchschnittswert verharrt bei 39 €/m².
Gewerbliche Bauflächen €/m² 2022 2024 Veränderung
Minimalwert 25 25 0%
Maximalwert 45 45 0%
Durchschnittswert 39 39 0%

Landwirtschaftsflächen

Die Landwirtschaftsflächen zeigen eine leichte Veränderung im Durchschnittswert. Der Minimalwert bleibt konstant bei 1,00 €/m². Der Maximalwert verharrt bei 1,10 €/m². Der Durchschnittswert steigt um 1,9% von 1,04 €/m² auf 1,06 €/m².
Landwirtschaftsflächen €/m² 2022 2024 Veränderung
Minimalwert 1,00 1,00 0%
Maximalwert 1,10 1,10 0%
Durchschnittswert 1,04 1,06 1,9%
Untersuchte Regionen:

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2024
Veröffentlicht:
1.5.2024
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises, des Main-Taunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und des Landkreises Limburg-Weilburg Berner Straße 11 65552 Limburg a. d. Lahn
Internet:
Webseite
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