Diese Analyse beruht auf allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.
Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in Chemnitz bewegen sich zum größten Teil unterhalb von 200 €/m². Lediglich vier Bodenrichtwertzonen überschreiten diesen Wertebereich und sind in der Nähe des Zentrums gelegen. Der Maximalwert von 290 €/m² für diese Flächenart ist an der Kreuzung der Augustinerstraße mit der Bahnhofsstraße ausgewiesen, unweit des technischen Rathauses. Bodenrichtwerte von 270 €/m² wurden den beiden Wertezonen um die Henriettenstraße in Kaßberg zugewiesen. Bei 215 €/m² kursieren die Flächen im Bereich Zöllernplatz, Elisenstraße und Hermannstraße. Vom Zentrum in die Außenbereiche von Chemnitz sinken die Bodenrichtwerte deutlich. Das Minimum dieser Kategorie liegt in einem Wertebereich zwischen 17 und 25 €/m². Gelegen sind diese Flächen beispielsweise in den Gemarkungen Furth, Euba und Grüna, jedoch nicht ausschließlich. Hier gelegene, angrenzende Bodenrichtwertzonen weißen Wertunterschiede bis zu 91 €/m² auf.
Für die Flächenkategorie der gemischten Bauflächen gestaltet sich die Tendenz von den Außenbereichen in das Zentrum von Chemnitz ebenfalls steigend. Über die Minimalwerte von 35 €/m² in der Gemarkung Heinersdorf liegen die Bodenrichtwerte in den Gemarkungen Furth und Glösa bereits zwischen 60 und 65 €/m² und steigern sich am Thomas-Mann-Platz, nördlich des Zentrums, auf 100 €/m². In einem Radius von 1000 Metern um das Zentrum, die Kreuzung der Brückenstraße mit der Straße der Nationen, liegen die Bodenrichtwerte gemischter Bauflächen in einer Wertspanne zwischen 130 €/m² und 2400 €/m². Der Maximalwert von 2400 €/m² ist in den ausgezeichneten Geschäftslagen um das Rathaus und den Neumarkt gelegen. Angrenzende Bodenrichtwertzonen sind mit 1920 €/m² in Bereichen der Straße der Nationen, sowie mit 1800 €/m² zwischen Neumarkt und Bahnhofsstraße ebenfalls hoch bewertet.
Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte Chemnitz auf Basis der Kaufpreissammlung mindestens alle zwei Jahre neu festgelegt.
Entsprechend der städtischen Verwaltungskostensatzung beträgt die Gebühr für eine schriftliche Auskunft 30,00 EUR je Bodenrichtwert.